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   BGH, 21.07.1993 - 2 StR 160/93   

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https://dejure.org/1993,2107
BGH, 21.07.1993 - 2 StR 160/93 (https://dejure.org/1993,2107)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1993 - 2 StR 160/93 (https://dejure.org/1993,2107)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1993 - 2 StR 160/93 (https://dejure.org/1993,2107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Voraussetzungen der ausbeuterischen Zuhälterei und der Förderung der Prostitution - Anforderungen an das Unterhalten oder Leiten eines Betrieb in dem Personen der Prostitution nachgehen - Bestimmen des Ortes und der Zeit der Ausübung der Prostitution, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1
    Ausbeuterische Zuhälterei durch gefühlsmäßige Bindung

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3209
  • MDR 1993, 1101
  • NStZ 1994, 32
  • StV 1994, 480
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.1982 - 1 StR 213/82

    Zuhälter - Schutzrichtung - Parasitäre Lebensform - Persönliche Unabhängigkeit -

    Auszug aus BGH, 21.07.1993 - 2 StR 160/93
    Mit dem festgestellten Verhalten brachte er Frau Polster - anders als in den in BGH NStZ 1983, 220; BGH StV 1983, 239; 1984, 334 entschiedenen Fällen - in wirtschaftliche Abhängigkeit und Beengtheit, in der sie sich früher, als sie von ihren Einkünften Beträge für die Familie, die Einrichtung des Studios und die Zurückführung von Verbindlichkeiten erübrigen konnte, nicht befunden hatte.
  • BGH, 18.01.1977 - 1 StR 388/76

    Begriff des Zuführens im Sine des § 180 a Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bei

    Auszug aus BGH, 21.07.1993 - 2 StR 160/93
    Entscheidend bleibt die Einschränkung der wirtschaftlichen und persönlichen Bewegungsfreiheit der Prostituierten durch den Umfang ihrer Ablieferungen an den Zuhälter (BGH, Urt. v. 18. Januar 1977 1 StR 388/76; BayObLG JR 1978, 80 unter Hinweis auf Gesetzesmaterialien mit Anm. Geerds).
  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 297/13

    Zuhälterei (Begriff der Ausbeutung: Erforderlichkeit von Feststellungen zur Höhe

    Wenn - wie hier - die Prostituierten ihre gesamten Einnahmen abgeben müssen und nur gelegentlich geringe Summen zur Weiterleitung an ihre Familie zurückerhalten, ist ohne Weiteres von einer Ausbeutung im Sinne des § 181a Abs. 1 Nr. 1 StGB auszugehen (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 2 StR 160/93, NStZ 1994, 32, 33 und vom 3. März 1999 - 2 StR 608/98, NStZ 1999, 349, 350; BGH, Beschluss vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04).
  • BGH, 09.04.2002 - 4 StR 66/02

    Ausbeuterische und dirigierende Zuhälterei; Überwachen bei der Ausübung der

    Voraussetzung wäre jedenfalls, daß die Geschädigte sich vom Angeklagten gerade in der Prostitution durch Zwang oder Drohung festgehalten fühlte (vgl. BGH NStZ 1994, 32).

    Daß er der Geschädigten verbot auszugehen (UA 22), genügt für sich noch nicht, zumal es ihr ersichtlich trotz des "Verbots" ohne weiteres möglich war, die Wohnung zu verlassen (vgl. BGH NStZ 1994, 32).

  • BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03

    Dirigierende Zuhälterei (Bestimmen zur Prostitution bei Eingliederung in die

    Während teilweise für § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB qualifizierte Ungehorsamfolgen wie Gewalt oder Drohungen, die auf die völlige Unterwerfung der Prostituierten unter den Willen des Zuhälters zielen (Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 181 a Rdn. 7; ähnlich auch BGH NStZ 1994, 32), gefordert werden, wird von anderen Vertretern des Schrifttums und der überwiegenden Rechtsprechung insbesondere auf die einseitige Festsetzung der in § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB genannten Umstände durch den Täter abgestellt (Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 181 a Rdn. 14; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 181 a Rdn. 6).
  • OLG Rostock, 08.02.2005 - 1 Ss 397/04

    Unzureichende Urteilsfeststellungen bei Verurteilung wegen Menschenhandel und

    Ausbeuterische Zuhälterei kann auch vorliegen, wenn der Täter durch Täuschung die Prostituierte so an sich bindet, dass sie ihm ihre Einnahmen mit der Folge einer spürbaren Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage abliefert (vgl.: BGH NStZ 1994, 32).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 493/95

    Erwägungen zur Beweiswürdigung - Wiedergabe im Urteil - Abweichende Darstellung -

    Das schließt es zwar nicht ohne weiteres aus, ein Ausbeuten auch dann anzunehmen, wenn die Prostituierte die Beziehung zum Zuhälter aus freien Stücken eingeht oder aufrechterhält (BGHR StGB § 181 a Abs. 1 Nr. 1 Ausbeuten 2; BayObLG JR 1978, 80 mit zust. Anm. Geerds).
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